Bibliothek darf Bücher mit Warnhinweis versehen

In MünsterBibliothek darf Bücher mit Warnhinweis versehenIn der Publikation werden die Mondlandung und der Atombombenabwurf auf Hiroshima bestritten: Grund genug für die Stadtbücherei Münster, dieses und weitere Bücher mit Einordnungen zu versehen. Ein Gericht urteilte nun: zu Recht.15.04.2025, 17.27 UhrIn MünsterBibliothek darf Bücher mit Warnhinweis versehenIn der Publikation werden die Mondlandung und der Atombombenabwurf auf Hiroshima bestritten: Grund genug für die Stadtbücherei Münster, dieses und weitere Bücher mit Einordnungen zu versehen. Ein Gericht urteilte nun: zu Recht.15.04.2025, 17.27 UhrIn MünsterBibliothek darf Bücher mit Warnhinweis versehenIn der Publikation werden die Mondlandung und der Atombombenabwurf auf Hiroshima bestritten: Grund genug für die Stadtbücherei Münster, dieses und weitere Bücher mit Einordnungen zu versehen. Ein Gericht urteilte nun: zu Recht.15.04.2025, 17.27 UhrZur Merkliste hinzufügenArtikel anhören
3 MinX.comFacebookE-MailLink kopierenWeitere Optionen zum TeilenX.comFacebookE-MailMessengerWhatsAppLink kopierenZur Merkliste hinzufügenArtikel anhören
3 MinX.comFacebookE-MailLink kopierenWeitere Optionen zum TeilenX.comFacebookE-MailMessengerWhatsAppLink kopierenZur Merkliste hinzufügenArtikel anhören
3 Min•Zur Merkliste hinzufügen•Artikel anhören
3 MinX.comFacebookE-MailLink kopierenWeitere Optionen zum Teilen•X.com•Facebook•E-Mail•Link kopieren•Weitere Optionen zum TeilenX.comFacebookE-MailMessengerWhatsAppLink kopierenX.comFacebookE-MailMessengerWhatsAppLink kopieren•X.com•Facebook•E-Mail•Messenger•WhatsApp•Link kopierenBild vergrößernRegal in der Stadtbücherei MünsterRüdiger Wölk / IMAGODass eine Bücherei eine Leseempfehlung abgibt, kommt häufig vor. Aber was ist, wenn sie das Gegenteil macht? Ein Buch zwar verleiht, aber zugleich davor warnt? Das Verwaltungsgericht Münster entschied nun: Die Stadtbücherei Münster darf Werke bei der Ausleihe mit Einordnungshinweisen versehen.Der betroffene Autor eines der Bücher, in dem zum Beispiel die bemannte Mondlandung oder der Atombombenabwurf auf Hiroshima und Nagasaki ausdrücklich bestritten werden, hatte in einem Eilverfahren das Entfernen des Hinweises verlangt und scheiterte damit nun, wie das Gericht mitteilte. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Der Autor kann Beschwerde am nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster einlegenMehr zum ThemaRunter vom Campus: Studieren ist viel mehr als Hörsaal und BibliothekEine Kolumne von Ananda KlaarDer Hinweis der Stadtbücherei sei von der gesetzlichen Aufgabenzuweisung für öffentliche Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen gedeckt, heißt es zur Begründung des Gerichts. Die Stadtbücherei dürfe vor der Ausleihe inhaltlich Stellung nehmen. Das gelte sowohl im Positiven, also für Leseempfehlungen, als auch für kritische Hinweise. Das Gericht betonte, dass es sogar der gesetzliche Auftrag sei, Hinweise zu umstrittenen Inhalten zu geben.»Dies ist ein Werk mit umstrittenem Inhalt«Die Stadtbücherei hatte im Jahr 2024 zwei Bücher mit folgendem Hinweis versehen: »Dies ist ein Werk mit umstrittenem Inhalt. Dieses Exemplar wird aufgrund der Zensur-, Meinungs- und Informationsfreiheit zur Verfügung gestellt.« Der Autor verlangte die Entfernung.Das Gericht betonte in seiner Entscheidung, dass die Bücherei keine Neutralitätspflicht wie Amtsträger gegenüber politischen Parteien habe. Aber sie müsse sich an das Sachlichkeitsgebot halten. Dies sei im vorliegenden Fall erfüllt. Der Einordnungshinweis der Stadtbücherei beruhe auf einem vertretbaren Tatsachenkern. Wenn ein Autor etwa den Atombombenabwurf oder die Mondlandung in seinem Werk bestreite, dürfe diese Darstellung als umstritten bezeichnet werden.Der Autor von Thesen, in denen historische Fakten bestritten werden, müsse es deshalb aushalten, dass sein Werk kritisch beleuchtet werde.sol/dpaDass eine Bücherei eine Leseempfehlung abgibt, kommt häufig vor. Aber was ist, wenn sie das Gegenteil macht? Ein Buch zwar verleiht, aber zugleich davor warnt? Das Verwaltungsgericht Münster entschied nun: Die Stadtbücherei Münster darf Werke bei der Ausleihe mit Einordnungshinweisen versehen.Der betroffene Autor eines der Bücher, in dem zum Beispiel die bemannte Mondlandung oder der Atombombenabwurf auf Hiroshima und Nagasaki ausdrücklich bestritten werden, hatte in einem Eilverfahren das Entfernen des Hinweises verlangt und scheiterte damit nun, wie das Gericht mitteilte. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Der Autor kann Beschwerde am nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster einlegenMehr zum ThemaRunter vom Campus: Studieren ist viel mehr als Hörsaal und BibliothekEine Kolumne von Ananda KlaarDer Hinweis der Stadtbücherei sei von der gesetzlichen Aufgabenzuweisung für öffentliche Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen gedeckt, heißt es zur Begründung des Gerichts. Die Stadtbücherei dürfe vor der Ausleihe inhaltlich Stellung nehmen. Das gelte sowohl im Positiven, also für Leseempfehlungen, als auch für kritische Hinweise. Das Gericht betonte, dass es sogar der gesetzliche Auftrag sei, Hinweise zu umstrittenen Inhalten zu geben.»Dies ist ein Werk mit umstrittenem Inhalt«Die Stadtbücherei hatte im Jahr 2024 zwei Bücher mit folgendem Hinweis versehen: »Dies ist ein Werk mit umstrittenem Inhalt. Dieses Exemplar wird aufgrund der Zensur-, Meinungs- und Informationsfreiheit zur Verfügung gestellt.« Der Autor verlangte die Entfernung.Das Gericht betonte in seiner Entscheidung, dass die Bücherei keine Neutralitätspflicht wie Amtsträger gegenüber politischen Parteien habe. Aber sie müsse sich an das Sachlichkeitsgebot halten. Dies sei im vorliegenden Fall erfüllt. Der Einordnungshinweis der Stadtbücherei beruhe auf einem vertretbaren Tatsachenkern. Wenn ein Autor etwa den Atombombenabwurf oder die Mondlandung in seinem Werk bestreite, dürfe diese Darstellung als umstritten bezeichnet werden.Der Autor von Thesen, in denen historische Fakten bestritten werden, müsse es deshalb aushalten, dass sein Werk kritisch beleuchtet werde.Dass eine Bücherei eine Leseempfehlung abgibt, kommt häufig vor. Aber was ist, wenn sie das Gegenteil macht? Ein Buch zwar verleiht, aber zugleich davor warnt? Das Verwaltungsgericht Münster entschied nun: Die Stadtbücherei Münster darf Werke bei der Ausleihe mit Einordnungshinweisen versehen.Dass eine Bücherei eine Leseempfehlung abgibt, kommt häufig vor. Aber was ist, wenn sie das Gegenteil macht? Ein Buch zwar verleiht, aber zugleich davor warnt? Das Verwaltungsgericht Münster entschied nun: Die Stadtbücherei Münster darf Werke bei der Ausleihe mit Einordnungshinweisen versehen.Dass eine Bücherei eine Leseempfehlung abgibt, kommt häufig vor. Aber was ist, wenn sie das Gegenteil macht? Ein Buch zwar verleiht, aber zugleich davor warnt? Das Verwaltungsgericht Münster entschied nun: Die Stadtbücherei Münster darf Werke bei der Ausleihe mit Einordnungshinweisen versehen.Der betroffene Autor eines der Bücher, in dem zum Beispiel die bemannte Mondlandung oder der Atombombenabwurf auf Hiroshima und Nagasaki ausdrücklich bestritten werden, hatte in einem Eilverfahren das Entfernen des Hinweises verlangt und scheiterte damit nun, wie das Gericht mitteilte. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Der Autor kann Beschwerde am nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster einlegenDer betroffene Autor eines der Bücher, in dem zum Beispiel die bemannte Mondlandung oder der Atombombenabwurf auf Hiroshima und Nagasaki ausdrücklich bestritten werden, hatte in einem Eilverfahren das Entfernen des Hinweises verlangt und scheiterte damit nun, wie das Gericht mitteilte. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Der Autor kann Beschwerde am nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster einlegenDer betroffene Autor eines der Bücher, in dem zum Beispiel die bemannte Mondlandung oder der Atombombenabwurf auf Hiroshima und Nagasaki ausdrücklich bestritten werden, hatte in einem Eilverfahren das Entfernen des Hinweises verlangt und scheiterte damit nun, wie das Gericht mitteilte. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Der Autor kann Beschwerde am nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster einlegenMehr zum ThemaRunter vom Campus: Studieren ist viel mehr als Hörsaal und BibliothekEine Kolumne von Ananda KlaarRunter vom Campus: Studieren ist viel mehr als Hörsaal und BibliothekEine Kolumne von Ananda Klaar•Runter vom Campus: Studieren ist viel mehr als Hörsaal und BibliothekEine Kolumne von Ananda KlaarRunter vom Campus: Studieren ist viel mehr als Hörsaal und BibliothekEine Kolumne von Ananda KlaarDer Hinweis der Stadtbücherei sei von der gesetzlichen Aufgabenzuweisung für öffentliche Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen gedeckt, heißt es zur Begründung des Gerichts. Die Stadtbücherei dürfe vor der Ausleihe inhaltlich Stellung nehmen. Das gelte sowohl im Positiven, also für Leseempfehlungen, als auch für kritische Hinweise. Das Gericht betonte, dass es sogar der gesetzliche Auftrag sei, Hinweise zu umstrittenen Inhalten zu geben.Der Hinweis der Stadtbücherei sei von der gesetzlichen Aufgabenzuweisung für öffentliche Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen gedeckt, heißt es zur Begründung des Gerichts. Die Stadtbücherei dürfe vor der Ausleihe inhaltlich Stellung nehmen. Das gelte sowohl im Positiven, also für Leseempfehlungen, als auch für kritische Hinweise. Das Gericht betonte, dass es sogar der gesetzliche Auftrag sei, Hinweise zu umstrittenen Inhalten zu geben.Der Hinweis der Stadtbücherei sei von der gesetzlichen Aufgabenzuweisung für öffentliche Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen gedeckt, heißt es zur Begründung des Gerichts. Die Stadtbücherei dürfe vor der Ausleihe inhaltlich Stellung nehmen. Das gelte sowohl im Positiven, also für Leseempfehlungen, als auch für kritische Hinweise. Das Gericht betonte, dass es sogar der gesetzliche Auftrag sei, Hinweise zu umstrittenen Inhalten zu geben.»Dies ist ein Werk mit umstrittenem Inhalt«Die Stadtbücherei hatte im Jahr 2024 zwei Bücher mit folgendem Hinweis versehen: »Dies ist ein Werk mit umstrittenem Inhalt. Dieses Exemplar wird aufgrund der Zensur-, Meinungs- und Informationsfreiheit zur Verfügung gestellt.« Der Autor verlangte die Entfernung.Das Gericht betonte in seiner Entscheidung, dass die Bücherei keine Neutralitätspflicht wie Amtsträger gegenüber politischen Parteien habe. Aber sie müsse sich an das Sachlichkeitsgebot halten. Dies sei im vorliegenden Fall erfüllt. Der Einordnungshinweis der Stadtbücherei beruhe auf einem vertretbaren Tatsachenkern. Wenn ein Autor etwa den Atombombenabwurf oder die Mondlandung in seinem Werk bestreite, dürfe diese Darstellung als umstritten bezeichnet werden.»Dies ist ein Werk mit umstrittenem Inhalt«Die Stadtbücherei hatte im Jahr 2024 zwei Bücher mit folgendem Hinweis versehen: »Dies ist ein Werk mit umstrittenem Inhalt. Dieses Exemplar wird aufgrund der Zensur-, Meinungs- und Informationsfreiheit zur Verfügung gestellt.« Der Autor verlangte die Entfernung.Das Gericht betonte in seiner Entscheidung, dass die Bücherei keine Neutralitätspflicht wie Amtsträger gegenüber politischen Parteien habe. Aber sie müsse sich an das Sachlichkeitsgebot halten. Dies sei im vorliegenden Fall erfüllt. Der Einordnungshinweis der Stadtbücherei beruhe auf einem vertretbaren Tatsachenkern. Wenn ein Autor etwa den Atombombenabwurf oder die Mondlandung in seinem Werk bestreite, dürfe diese Darstellung als umstritten bezeichnet werden.»Dies ist ein Werk mit umstrittenem Inhalt«Die Stadtbücherei hatte im Jahr 2024 zwei Bücher mit folgendem Hinweis versehen: »Dies ist ein Werk mit umstrittenem Inhalt. Dieses Exemplar wird aufgrund der Zensur-, Meinungs- und Informationsfreiheit zur Verfügung gestellt.« Der Autor verlangte die Entfernung.Das Gericht betonte in seiner Entscheidung, dass die Bücherei keine Neutralitätspflicht wie Amtsträger gegenüber politischen Parteien habe. Aber sie müsse sich an das Sachlichkeitsgebot halten. Dies sei im vorliegenden Fall erfüllt. Der Einordnungshinweis der Stadtbücherei beruhe auf einem vertretbaren Tatsachenkern. Wenn ein Autor etwa den Atombombenabwurf oder die Mondlandung in seinem Werk bestreite, dürfe diese Darstellung als umstritten bezeichnet werden.Der Autor von Thesen, in denen historische Fakten bestritten werden, müsse es deshalb aushalten, dass sein Werk kritisch beleuchtet werde.Der Autor von Thesen, in denen historische Fakten bestritten werden, müsse es deshalb aushalten, dass sein Werk kritisch beleuchtet werde.Der Autor von Thesen, in denen historische Fakten bestritten werden, müsse es deshalb aushalten, dass sein Werk kritisch beleuchtet werde.sol/dpasol/dpaStartseiteFeedbackStartseite

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert